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Grundsatzordnung
1 Allgemeines
1.1 Der Schachbezirk Mittelthüringen, nachfolgend SBM genannt, ist eine Organisation des
Thüringer Schachbundes e. V., nachfolgend ThSB genannt. Für ihn gelten die Satzung
des ThSB sowie die Ordnungen des ThSB und seiner Jugendorganisation, der Thüringer
Schachjugend, nachfolgend ThSJ genannt, soweit diese Ordnung keine Präzisierungen
und Erweiterungen bestimmt.
1.2 Zum SBM gehören die Kreis- bzw. Stadtschachverbände, nachfolgend Schachkreise
genannt, einschließlich der Schachvereine und -Abteilungen des Ilmkreises, des
Landkreises Sömmerda, des Kreises Weimarer Land sowie der kreisfreien Städte Erfurt
und Weimar.
1.3 Der SBM verwaltet sich eigenständig und entscheidet eigenverantwortlich. Er fördert
und popularisiert das Schachspiel, organisiert die Meisterschaften in seinem Bezirk und
nominiert seine Vertreter für die Landesmeisterschaften. Die Schachkreise unterstützt er
fachlich in ihrer Tätigkeit, sofern dies nicht direkt von den Referaten des ThSB bzw. der
ThSJ erfolgt.
1.4 Die Schachkreise im SBM organisieren sich eigenständig und bestimmen die
Durchführung ihrer Meisterschaften selbst basierend auf der Ordnung des SBM und der
Turnierordnung des ThSB.
1.5 Führungsgremien des SBM sind die Hauptversammlung und der Vorstand.
2 Hauptversammlung
2.1 Die Hauptversammlung findet jährlich am ersten Sonnabend im Dezember statt. Sie
setzt sich zusammen aus den Vorstandsmitgliedern des SBM, je einem Delegierten pro
angefangene 60 Mitglieder aus dem jeweiligen Schachkreisvorstand und je einem
Delegierten aus jedem Schachverein bzw. jeder Schachabteilung. Jeder hat eine
Stimme, wobei Stimmen nicht übertragbar sind. Die Tagesordnung und die
Beschlussvorlagen sind mindestens vier Wochen vorher bekanntzugeben. Anträge für
Beschlüsse sind dem Vorstand mindestens sechs Wochen vorher vorzulegen. Die
Hauptversammlung wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer für zwei Jahre. Die
Wahl wird in den Jahren mit ungeraden Zahlen durchgeführt.
3 Vorstand
3.1 Der Vorstand leitet die Arbeit zwischen den Hauptversammlungen. Er tagt in der Regel
vierteljährlich nach Einberufung durch den 1. Vorsitzenden. Bei Erfordernis werden die
Beratungen erweitert mit den Vorsitzenden der Schachkreise durchgeführt. Der
Vorstand setzt sich zusammen aus dem
1. Vorsitzenden,
2. Vorsitzenden,
Ehrenvorsitzender
Spielleiter,
Jugendwart,
Schatzmeister,
Pressewart,
Breitensportwart,
Seniorenwart.
Außer dem 1. Vorsitzenden können von einer Person zwei Vorstandsfunktionen
begleitet werden. Der 2. Vorsitzende sollte noch eine weitere Vorstandsfunktion inne
haben.
Der Vorstand kann einen Ehrenvorsitzenden haben. Er hat dieselben Rechte wie jedes
Vorstandsmitglied. Der Ehrenvorsitz wird nach Antrag für besondere und langjährige
Verdienste im Vorstand des SBM mit Dreiviertelmehrheit der Hauptversammlung auf
Lebenszeit verliehen.
4 Verkündungsorgan
4.1 Der Vorstand des SBM veröffentlicht seine offziellen Mitteilungen sowie alle
Beschlüsse im Verkündungsorgan des Thüringer Schachbundes e. V., der Homepages
des Thüringer Schachbundes-Schachbezirk Mitte
4.2 Den Schachkreisen wird empfohlen, analog zu verfahren. Alle Ausrichter von
Bezirksmeisterschaften und anderen Veranstaltungen des Schachbezirkes
Mittelthüringen werden verpflichtet, bis innerhalb einer Woche nach Durchführung
der Homepages des Thüringer Schachbundes Schachbezirk Mitte einen Veranstaltungsbericht
mit vollständigen Abschlusstabellen zuzuleiten.